Impressum / AGB 

Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H.
Kronsaalsweg 86
22525 Hamburg-Stellingen
Telefon: +49 40 545254
Fax: +49 40 545255
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verantwortlich
Inhaltlich verantwortlich gem. §10, Absatz 3 MDStV:
geschäftsführender Gesellschafter: Gerhard Lütje - Geschäftsführer: Dirk Lütje, Peter Wenzel

Handelsregistereintrag: Amtsgericht Hamburg / Reg.-Nr.: HRB 34774
Gerichtsstand: Hamburg
Umsatzsteuer-ID-Nr. gem. §27a Umsatzsteuergesetz: DE 118588074

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Haftung
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Für deren Inhalt sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Fotocredits
Ansgar Pudenz, Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H.

Konzept und Gestaltung
claim GmbH, Squaremedia GmbH 

Realisation/Programmierung
Corporate Werbeagentur,
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Geltungsbereich

a) Die Angebote von Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. richten sich ausschließlich an Unternehmer. Diese AGB gelten für die Auslieferung und Zustellung von Waren, die der Kunde beim Außendienst direkt, über Telefon, Telefax, über E-Mail oder mittels elektronischem Datenaustausch bei Peter Heins bestellt.

b) Mit der Bekanntgabe dieser AGB treten unsere bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft; dies gilt auch für solche, die auf älteren Rechnungen o.ä. aufgedruckt sind.

2. Lieferung

a) Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch dann, wenn der Besteller auf seine Bedingungen verweist oder den Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt. Abweichende Vereinbarungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.

b) Die Zustellung erfolgt durch Peter Heins innerhalb des jeweils gültigen Liefergebietes. Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. behält sich vor, eine Lieferung abzulehnen, wenn die Lieferadresse außerhalb des gültigen Liefergebietes liegt, eine vorhergehende Bestellung des Kunden mehrfach nicht ausgeführt werden konnte oder der Kunde mangelnde Bonität aufweist.

c) Die Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an der Auslieferungsstelle an den Empfänger/Kunden über. Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. gewährleistet, die bestellten Waren den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verpacken und zu transportieren. Bei Zusendung an den Empfänger oder bei Versand auf Veranlassung des Käufers trägt dieser das Transportrisiko.

d) Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik und Aussperrung. Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.

3. Gewährleistung

a) Sofern Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. nicht im Einzelfall schriftlich einen konkreten Liefertermin bestätigt, erfolgt die Lieferung ab Verfügbarkeit der bestellten Ware. Die Gewähr für eine Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ist in diesem Fall ausgeschlossen.

b) Die Ware ist vom Kunden unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen. Beanstandungen sind bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Anlieferung schriftlich gegenüber Peter Heins anzuzeigen. Der ordnungsgemäße Empfang der Ware ist bei deren Erhalt zu quittieren. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit Peter Heins den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.

c) Liegen Sachmängel vor, kann der Kunde zunächst Nacherfüllung (Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verlangen. Ist die Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Vergütung herabzusetzen (Minderung). Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit Peter Heins nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten zur Last fällt oder sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.

4. Leergut

a) Paletten, Satten, Zwischenböden, Rollcontainer etc. (im Folgenden als „Leergut“ bezeichnet) bleiben im Eigentum von Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. und werden dem Kunden als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Dies gilt auch für Leergut, das die Firmenbezeichnungen Chefs Culinar, GV-Partner, CITTI, JOMO oder Ringel trägt.

b) Der Kunde hat das Leergut in ordnungsgemäßem (sortiert nach Güte, Art und Sorten) und unbeschädigtem Zustand bei nächster Gelegenheit an Peter Heins zurückzugeben.

c) Ein für die Überlassung des Leergutes von Peter Heins festgesetztes Pfand zzgl. Mehrwertsteuer wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

d) Bei Kästen, Flaschen und anderen Behältnissen, die Dritten gehören, belasten wir das uns berechnete Pfandgeld zzgl. Mehrwertsteuer weiter.

e) Das von uns berechnete Pfand wird dem Kunden bei Rückgabe wieder gutgeschrieben, wenn die Rückgabe an einen von uns Bevollmächtigten durch ordnungsgemäß quittierten Beleg nachgewiesen wird.

5. Zahlung

a) Die Rechnung ist ohne Abzug sofort zahlbar. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht .

b) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Bankabruf.

c) Ist abweichend hiervon Barzahlung vereinbart, lassen wir diese nur gegen uns gelten, wenn sie durch Vorlage eines Original-Quittungsbelegs nachgewiesen wird.

d) Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Peter Heins vor, entsprechend der Bonität des Kunden oder für den Fall des Verzuges des Kunden die von dem Kunden bestellte Ware nur gegen Barzahlung und/oder Barausgleich des offenen Forderungsbetrages durchzuführen.

e) Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. behält sich vor, die Annahme von Schecks an Zahlung statt abzulehnen.

f) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% über Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verlangen. Gleichzeitig werden alle Rechnungen – auch solche jüngeren Datums – sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn ein Wechsel zu Protest geht oder als nicht mehr diskontfähig gilt sowie bei Rücklastschrift, Zahlungseinstellung, Vergleich oder Insolvenz. Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. ist berechtigt, für Mahnungen jeweils EUR 10,00 geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, sowie zu Lasten des Käufers ein Inkassobüro mit der Beitreibung der Schuld zu beauftragen.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Alle von Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber auch aus früheren Käufen und sonstigen Verbindlichkeiten erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, kann der Kunde insoweit Freigabe der Sicherheiten verlangen. Der Kunde ist, vom Eigenverbrauch abgesehen, berechtigt, über die Ware nur im normalen Geschäftsverkehr gegen angemessene Gegenleistung zu verfügen. Bei der Verarbeitung noch im Eigentum von Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. stehender Waren erwirbt Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. Miteigentum an den hergestellten Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

Soweit der Kunde die Ware gegen Kredit verkauft, tritt er hiermit die erworbenen Forderungen gegen seine Käufer an uns ab. Alle anderen Verfügungen über die Waren, insbesondere Verpfändungen, sind dem Kunden untersagt. Pfändungen von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Außerdem tritt er sämtliche Ansprüche, die ihm wegen Beschädigung, Verschlechterung, Diebstahls oder Untergang der Ware aufgrund gesetzlicher Regelung oder vertraglicher Vereinbarung gegen Dritte, insbesondere Versicherungsgesellschaften, zustehen oder von ihm erworben wurden, an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.

b) Bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten durch den Kunden sind wir berechtigt, sofortige Rückführung des eingeräumten Kredites zu verlangen, den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren zu verbieten und ohne dass eine Inanspruchnahme der Gerichte notwendig ist, die sofortige Rücklieferung der aus unseren Beständen stammenden Waren zu verlangen und diese selbst in Besitz zu nehmen, sobald wir erfahren, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern, wie z. B. bei Antrag auf Insolvenzeröffnung oder Eröffnung des Vergleichsverfahrens oder wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sich nicht mit den bei Lieferung ermittelten Verhältnissen decken. Zum Zwecke der Rücknahme der Ware wird uns von dem Kunden unwiderruflich das Recht eingeräumt, seine Geschäfte und Lagerräume zu betreten und den Bestand der aus unseren Lieferungen stammenden Waren aufzunehmen.

Stellt der Käufer vor Abdeckung seiner Verpflichtungen seine Zahlungen ein, machen wir von unserem Recht auf Aussonderung der Ware und der abgetretenen Forderungen Gebrauch.

7. Haftung

Die Haftung von Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H. ist auf den bestellten Warenwert begrenzt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei welchen die gesetzlichen Vorschriften unberührt bleiben.

8. Rückgaberecht

Alle Lebensmittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen Fall der Gewährleistung handelt.

9. Datenschutz

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die Peter Heins Ifri Gemüse GmbH, Kronsaalsweg 86 , 22525 Hamburg. 

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten diese nur soweit diese für die Erbringung unserer Leistungen bzw. Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur an für bestimmte Bereiche spezialisierte Unternehmen innerhalb unseres (europäischen) Unternehmensverbundes statt, wie es für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist. 

Wir bedienen uns darüber hinaus zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Wir behalten uns vor, auch Daten zum Zahlungsverhalten im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des sog. "Scoring" zu verarbeiten. Dienstleister, die personenbezogene Daten für uns verarbeiten, wurden von uns sorgfältig ausgewählt und datenschutzrechtlich verpflichtet. Sie werden regelmäßig auf die Einhaltung der Pflichten Ihres Auftragsverarbeitungsvertrages bzw. der gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz kontrolliert. 

Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung von Daten von Ihnen einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dazu wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten. 

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Erlangung einer Papierversion unserer ausführlichen Datenschutzhinweise wenden Sie sich bitte online oder schriftlich an:

Peter Heins Ifri-Gemüse G.m.b.H.,

z. Hd. Herrn Datenschutzbeauftragten Rainer Maas
Mühlendamm 1
24113 Kiel

oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich der Sitz des liefernden Unternehmens.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Kaufvertrages selbst nicht berührt. Das gleiche soll gelten, wenn sich herausstellt, dass diese Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Vereinbarung der Bestimmungen den Punkt bedacht hätten.